SV Sasbachwalden

Hygienekonzept

Liebe Fußballfreunde, endlich dürfen wir auch im Amateurbereich wieder spielen und trainieren. Aufgrund der Corona-Pandemie sind wir jedoch verpflichtet, ein Hygienekonzept einzuführen.

Unsere Hygieneregeln können Sie sich nachfolgend anschauen und das gesamte Hygienekonzept hier herunterladen.

Generelle Sicherheits- und Hygieneregeln

  • Durch Vereinsmailings, Schulungen, Vereinsaushänge sowie durch Veröffentlichung auf der Website und in den sozialen Medien ist sichergestellt, dass alle Mitglieder ausreichend informiert sind.
  • Mit Beginn der Wiederaufnahme des Sportbetriebs wurde das Personal über die entsprechenden Regelungen und Konzepte informiert und geschult.
  • Die Einhaltung der Regelungen wird regelmäßig überprüft. Bei Nicht-Beachtung erfolgt ein Platzverweis.
  • Wir weisen unsere Mitglieder auf die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen Personen im In- und Outdoorbereich hin.
  • Körperkontakt außerhalb der Trainingseinheit (z. B. Begrüßung, Verabschiedung, etc.) ist untersagt.
  • Mitglieder, die Krankheitssymptome aufweisen, wird das Betreten der Sportanlage und die Teilnahme am Training untersagt.
  • Mitglieder werden regelmäßig darauf hingewiesen, ausreichend Hände zu waschen und diese auch regelmäßig zu desinfizieren. Für ausreichende Waschgelegenheiten, Flüssigseife und Einmalhandtücher ist gesorgt.
  • Vor und nach dem Training (z. B. Eingangsbereiche, WC-Anlagen, Umkleiden, Abholung und Rückgabe von Sportgeräten etc.) gilt eine Maskenpflicht – sowohl im Indoor- als auch im Outdoor-Bereich, wenn der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann.
  • Der Indorbereich, insbesondere die Gaststätte, darf (außer bei Kurzbesuchen wie z.B. Toilettennutzung) nur bei Vorlage eines gültigen 3G Nachweises (geimpft, genesen, getestet) betreten werden. Dies kann bei entsprechender Warnstufe der CoronaVO auf 2G verschärft werden.
  • Nach Benutzung von Sportgeräten werden diese durch den Sportler selbst gereinigt und desinfiziert.
  • In unseren sanitären Einrichtungen stehen ausreichend Seife und Einmalhandtücher zur Verfügung. Unsere sanitären Einrichtungen werden außerdem regelmäßig gereinigt. 
  • Unsere Trainingsgruppen bestehen immer aus einem festen Teilnehmerkreis. Die Teilnehmerzahl und die Teilnehmerdaten werden dokumentiert. Auch der Trainer/Übungsleiter hat stets feste Trainingsgruppen.
  • Geräteräume werden nur einzeln und zur Geräteentnahme und -rückgabe betreten. Sollte mehr als eine Person bei Geräten notwendig sein, gilt eine Maskenpflicht. 
  • Unsere Mitglieder wurden darauf hingewiesen, dass bei Fahrgemeinschaften Masken im Fahrzeug zu tragen sind.
  • Die max. Besucherzahl von 500 Personen auf der Sportanlage ist einzuhalten.
  • Getränke für die SpielerInnen werden von den Mannschaften selbst mitgebracht.
  • Zwischen den mit Kontakt sporttreibenden Gruppen wird auf die Einhaltung eines ausreichenden Mindestabstands geachtet.
  • Bei der Nutzung von Umkleiden und Duschen ist eine entsprechende Fußbekleidung zu nutzen.
  • In den Umkleiden und Duschen wir für eine ausreichende Durchlüftung gesorgt.
  • In Mehrplatzduschräumen sind Duschplätze deutlich voneinander getrennt. 
  • Die Anzahl der Personen in den Umkleiden ist auf max. 6 Personen beschränkt.
  • Die Anzahl der Personen in den Duschen ist auf max. 4 Personen beschränkt.
  • Die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern wird beachtet.
  • Die Nutzer von Duschen haben eigene Handtücher mitzubringen.
  • Die Fußböden und weitere Kontaktflächen werden regelmäßig gereinigt.
  • Im Clubhaus dürfen die Sitzplätze nicht gewechselt werden.
  • Das Singen und Musizieren im Clubhaus ist nicht gestattet.
  • Das Sportgelände ist in vier Zonen eingeteilt:

Zone 1: Spielfeld/Innenraum
In Zone 1 (Spielfeld inkl. Spielfeldumrandung) befinden sich nur die für den Trainings- und Spielbetrieb notwendigen Personengruppen:
• Spieler
• Trainer
• Funktionsteams
• Schiedsrichter


Zone 2: Umkleidebereich
In Zone 2 (Umkleidebereiche) haben nur die relevanten Personengruppen Zutritt:
• Spieler
• Trainer
• Funktionsteams
• Schiedsrichter
• Hygienebeauftragter
• Die Nutzung erfolgt unter Einhaltung der oben Aufgeführten Hygieneregeln.


Zone 3: Zuschauerbereich
• Die Zone 3 „Zuschauerbereich“ bezeichnet sämtliche Bereiche der Sportstätte, die frei zugänglich und unter freiem Himmel sind.
• Unterstützende Schilder/Plakate zur dauerhaften Einhaltung der Hygieneregeln sind
angebracht.


Zone 4: Gastronomiebereich
• Der Gastronomiebereich wird separat zu den vorhergehenden Zonen betrachtet
• Im Gastronomiebereich gilt die 3G, bzw. je nach Warnstufe der CoronaVO die 2G Regel!
• Bereich wird auf Grundlage der lokal gültigen behördlichen CoronaVO-Gaststätten betrieben, des weiteren sind die oben aufgeführten Hygieneregeln zu beachten

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